Kanzlei Brauck-Hunger

Das Unternehmertestament

Vorsorge für den Notfall: Das Unternehmertestament ist eine zwingende Vorsorgemaßnahme für den Fall des vorzeitigen Todes des Unternehmers.

Welche Ziele sollen erreicht werden?

1. Unternehmen soll weitergeführt werden und handlungsfähig sein, auch in der Übergangsphase vom Todesfall bis der Nachfolger das Unternehmen übernimmt. (Vollmachten)

2. Finanzielle Belastungen des Unternehmens z.B. durch Pflichtteilsansprüche und Abfindungsansprüche sollen vermieden bzw. gering gehalten werden. (Pflichtteilsreduzierung, Pflichtteilsverzicht)

3. Ehegatte und Kinder sollen finanziell abgesichert werden. Kinder, die nicht Unternehmensnachfolger werden, sollen gerecht abgefunden werden, um den Familienfrieden zu erhalten. (Vermächtnisse)

4. Und vor allem: Streit soll vermieden werden: Die Erben sollen nicht um das Unternehmen streiten.

5. Die Belastung des Unternehmens mit Steuern soll gering gehalten werden. Keiner zahlt gern Steuern, die sich durch eine sachgerechte Nachlassplanung vermeiden lassen. Welche Auswirkungen hat das Erbschaftssteuergesetz?

Wie unschwer zu erkennen ist, stehen die Ziele teilweise miteinander in Konflikt. Je besser die Familie versorgt ist, umso höher die Vermögensabflüsse aus dem Unternehmen. Wird nur eines von mehreren Kinder Unternehmensnachfolger und erhält somit den größten Teil des Nachlasses, müssen ausgewogenen Maßnahmen zugunsten der anderen Kinder getroffen werden, damit diese nicht – aus Verärgerung über eine Schlechterstellung - das Unternehmen mit Erbschaftsstreitigkeiten belasten. Und diese Ziele müssen miteinander in Einklang gebracht werden für einen Zeitpunkt, der noch nicht konkret bestimmbar ist. Durch ein geschickt gestaltetes Testament können diese Ziele miteinander in Einklang gebracht werden. Streit in der Familie, der emotional belastet, kann so vermieden und die finanzielle Belastungen durch Abfindungszahlungen und Erbschaftssteuer verringert werden.

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